Ausbildungscurriculum

Der Konzentrativen Bewegungstherapie (KBT)

 

 

 

 

Methodenspezifische Ausrichtung

Eigentherapie:................................................. mind.450 Stunden

Theorie:                                                             mind. 350 Stunden

Praktische Arbeit  (Punkt 3.3.) ...........................     1390 Stunden

 

Die KBT versteht sich als psychotherapeutische Methode im Rahmen tiefen­psychologischer Schulen mit humanistischer Tradition. Das zeigt sich im daran orientierten Krankheitsbegriff und dem Selbstverständnis therapeutischen Handelns. Die Ausbildung vermittelt psychotherapeutisches Handeln in Einzel- und Gruppentherapie - sowohl durch die Eigentherapie als auch in der Theorie zur KBT.

 

 

AUSBILDUNGSRICHTLINIEN: Psychotherapeutisches Fachspezifikum des ÖAKBT

 

Die Ausbildungsrichtlinien haben das Ziel, eine fachliche qualifizierte psychotherapeuti­sche Ausbildung in KBT zu ermöglichen.

Die KBT ist eine psychotherapeutische Methode. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an die AusbildungskandidatInnen:

Die Stundenberechnung:

            Gruppe Selbsterfahrung………………..60 min.

            Theorie....................................................... 45 min.

            Einzelstunden........................................... 50 min.

 

 

1.     Voraussetzungen der Zulassung zur  Ausbildung

 

1.1.     Erfolgreicher Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums, Vollendung des 24. Lebensjahres und Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen für das psychotherapeutische Fachspezifikum.

1.2.       Selbsterfahrung in einer anderen, vom Psychotherapiebeirat und ÖAKBT anerkannten, psychotherapeutischen Methode

            in einer Gruppe oder einzeln.
Die Therapeuten müssen von ihren Fachverbänden zugelassen sein. ............50 Stunden

1.3.        Persönliche Erfahrung in der KBT. ............................................................................25 Stunden

           (davon 15 Stunden Zulassungsseminar) Die TherapeutInnen müssen KBT-ZertifikatsinhaberInnen sein.

1.4.        Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft im ÖAKBT unter Vorlage zweier Referenzen von ordentlichen Mitgliedern oder zweier positiver Auswahlgespräche.

1.5.     2 Auswahlgespräche des ÖAKBT  frühestens nach der Teilnahme an mindestens der Hälfte der vorgeschriebenen Stunden aus 1.2. und 1.3. bei 2 Lehrtherapeuten

 

2.     ZULASSUNGSVERFAHREN

2.1.       Der Antrag auf Zulassung zur KBT-Ausbildung ist mit den nötigen Unterlagen (Nachweis. 1.1. - 1.5., Propädeutikum, Anmeldung beim Ministerium) und einem ausführlichen Lebenslauf an den ÖAKBT-Vorstand zu richten.

2.2.       Die endgültige Entscheidung für die Teilnahme an einer Ausbildungsgruppe erfolgt bei einem Zulassungsseminar (inkl. Vorgespräch), das mit den für die Ausbildung zugelassenen TeilnehmerInnen einer konkret ausgeschriebenen Gruppe mit den dafür vorgesehenen AusbilderInnen stattfindet.

 

 

3.     ABLAUF  DER  AUSBILDUNG

 

3.1      Selbsterfahrung in der KBT

3.1.1      Gruppentherapie........................................................................ gesamt 225 Stunden

                 150 Stunden:  Geschlossene Gruppe

                   75 Stunden:   Fortsetzung der Gruppe mit neuen GruppenleiterInnen
 

3.1.2       Einzeltherapie

3.1.2.1    KBT- Lehrtherapie..................................................................... mind. 150 Stunden

                oder - nach Rücksprache mit der Ausbildungskommission

3.1.2.2    Tiefenpsychologisch orientierte Einzeltherapie:............... mind. 100 Stunden

                 und KBT- Einzellehrtherapie .................................................. mind. 70 Stunden

 

3.2      Erwerb theoretischer Kenntnisse............................................. 350 Stunden

 

3.2.1   Theorie der Persönlichkeit...................................................................... 100 Stunden

3.2.1.1    Psychischer Bereich............................................................................... Summe 60

       A: Der Körper als Ort des psychischen Geschehens.........................................15

            B: Entwicklungspsychologie in verschiedenen theoretischen Systemen.......15

               C: Entwicklung und Formen psychopathologischer Persönlichkeit.................15

            D: Theorien der therapeutischen Beziehung in der KBT.....................................15

3.2.1.2    Somatischer Bereich............................................................................... Summe 40

            A: KBT- spezifische Anatomie und Bewegungslehre..........................................20

            B: Klinische Bilder psychotherapierelevanter Störungen...................................20

 

3.2.2     Methodik und Didaktik..............................................................................  210 Stunden

3.2.2.1 Allgemeine Methodik und Didaktik.......................................................   Summe 100

            A: Erstgespräch und Diagnostik..........................................................................20

            B: Indikation – Focus - Setting..............................................................................15

            C: Materialien in der KBT.......................................................................................15

            D: Handeln und Sprechen.....................................................................................20

            E: Therapeutische Gesprächsführung...............................................................15

            F: Krisenintervention...............................................................................................15
 

3.2.2.2    Spezielle Methodik und Didaktik der Gruppentherapie.................... Summe 60

            A: Basisseminar: Gruppen leiten – Theorien der Gruppe....................................15

            B: Gruppenarbeit bei Patienten psychotischer Persönlichkeitsorganisation...15

            C: Gruppenarbeit bei Patienten mit ichstrukturellen Schädigungen..................15

            D: Gruppenarbeit bei Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen..........15
 

3.2.2.3    Spezielle Methodik und Didaktik der Einzeltherapie........................ Summe 50

            A: Strukturierte Körperarbeit......................................................................................20

            B: Einzelarbeit mit ichstrukturell schwer Erkrankten............................................15

            C: Einzelarbeit mit ichstrukturell mittelschwer/ neurotisch Erkrankten.............15

 

3.2.3   Literaturstudium............................................................................................. 40 Stunden

       
        

3.3.        Praktisches Arbeiten mit der KBT

3.3.1   Beobachtung.................................................................................................... 30 Stunden

3.3.2   Co-Therapie...................................................................................................... 60 Stunden

3.3.3   Ein Austausch der Stundenzahl zwischen Beo­bachtung und Co-Therapie ist
in geringem Umfang möglich (NICHT Supervision!)
Für Nachbesprechungen für Beobachtung und Co-Therapie kann ein Honorar äquivalent zu Supervisionsstunden verrechnet werden.

3.3.4   Praktikum......................................................................................................... 550 Stunden

            Davon 150 Stunden klinisches Praktikum in einer facheinschlägigen Einrichtung

            des Gesundheitswesens/ Klinik, vornehmlich nach dem Status „Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“ (PTH.i.A.u.S.)  

3.3.5   Praktikumssupervision

           KBT-spezifische Supervision des Praktikums 3.3.4................................... 30 Stunden

3.3.6   Selbstständige Arbeit................................................................................... 600 Stunden

            davon Gruppenarbeit........................................................................... mind.100 Stunden

            Voraussetzung zur Zulassung zu eigenständiger psychotherapeutischer Arbeit unter Supervision:
„Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“:

        Einzeltherapie:.............................................................................................. 30 Stunden

        Gruppentherapie:.....................................................................................   150 Stunden

        Praktikum:................................................................................................... 150 Stunden

        Praktikumssupervision.............................................................................. 10 Stunden

        Theorieseminare......................................................................................   150 Stunden

Die Zulassung zum/r „Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“ erfolgt durch die Ausbildungskommission.       

3.3.7   Supervision zu 3.3.6........................................................................................ 120 Stunden

 

 

4.     ABSCHLUSS  DER  AUSBILDUNG

 

4.1.        Die/der KandidatIn stellt in einem Schreiben an den Vorstand den Antrag auf Ausbildungsabschluss und Anerkennung als "Therapeut für Konzentrative Bewegungstherapie". Nachweise über die KBT-Ausbildung werden beigefügt. Der Vorstand teilt der/dem KandidatIn mit, ob die Voraussetzungen für den Abschluss erfüllt sind.

4.2.        Die schriftliche Abschlussarbeit lt. Ausbildungsordnung ist vorgelegt und positiv bewertet.

4.3.        Praktische Prüfung

4.3.1.   Der Ausbildungsabschluss kann als Einzelprü­fung oder im Rahmen eines Abschlussseminars erfolgen.

4.3.2.   Die/der Kandidat/in arbeitet in Beisein der PrüferInnen mit einer Gruppe. Anschließend fin­det ein Gespräch zur Theorie und Praxis des Ablaufes statt.

4.3.3.   Die/der Kandidat/in nimmt an einem Kolloquium teil, das sich mit den vorgelegten Protokollen sowie mit Fragen zur Theorie und Praxis der KBT befasst.

4.3.4.   Mit Abschluss der Ausbildung erhält die/der Kandidat/in das Zertifikat des ÖAKBT und die Berechtigung zur Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums. Zudem besteht die Möglichkeit den akademischen Grad „Master of Science für Psychotherapie“ beziehungsweise „Akademische/r Psychotherapeut/in“ zu erlangen.

 

 

5.     Ausscheiden aus der Ausbildung

Fragen zur Beendigung der Ausbildung werden bei kontroversen Standpunkten in einem Schiedsgericht bestehend aus einer vom Kandidaten benannten Ver­trauensperson, einem Lehrbeauftragten und einem Vorstandsmitglied besprochen. Die Entscheidung liegt beim Vorstand.

Mögliche Ausscheidungsgründe: kriminelles Verhalten im Sinne des Strafgesetzbuches, schwere Verstöße gegen die psychotherapeutische Ethik, psychische Erkrankung von hohem Schweregrad, vereinsschädigendes Verhalten.

 
 

6.     Rahmen und Qualifikation

Die KBT wurde mit Bescheid des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des BGBL. Nr. 361/1990 als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung für die methodenspezifische Ausrichtung Konzentrative Bewe­gungstherapie vom 3.4.2001, (GZ: 22.500/40-VIII/D14/01) anerkannt. All jene, die das Fachspezifikum des ÖAKBT absolvieren und vom ÖAKBT graduiert werden, können beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend die Eintragung in die Psychotherapeutenliste beantragen.

 

 

7.     Kosten und Dauer der Ausbildung

Die Gesamtkosten betragen zurzeit mind. € 28.600,-- (exklusive Raummiete, Fahrt, Unterkunft , Verpflegung und Prüfungsgebühren).

Die Dauer der Ausbildung beträgt mind. 5 Jahre.

Einzelstunden:      €  65,--
Gruppenstunden:  € 20,-- / € 15,-- (2 GruppenleiterInnen/1 GruppenleiterIn)

 

 

Eine Liste von LehrtherapeutInnen und Termine für Ausbildungsgruppen können beim Sekretariat des ÖAKBT angefordert oder auf der Homepage eingesehen werden: www.kbt.at,  Email: info@kbt.at.

 

Fassung vom 01.06.2008