Ausbildungscurriculum
Der Konzentrativen Bewegungstherapie (KBT)
Methodenspezifische Ausrichtung
Eigentherapie:................................................. mind.450 Stunden
Theorie: mind. 350 Stunden
Praktische Arbeit (Punkt 3.3.) ........................... 1390 Stunden
Die KBT versteht sich als psychotherapeutische Methode
im Rahmen tiefenpsychologischer Schulen mit humanistischer Tradition. Das zeigt
sich im daran orientierten Krankheitsbegriff und dem Selbstverständnis
therapeutischen Handelns. Die Ausbildung vermittelt psychotherapeutisches
Handeln in Einzel- und Gruppentherapie - sowohl durch die Eigentherapie als auch
in der Theorie zur KBT.
AUSBILDUNGSRICHTLINIEN: Psychotherapeutisches Fachspezifikum des ÖAKBT
Die Ausbildungsrichtlinien haben das Ziel, eine fachliche qualifizierte psychotherapeutische Ausbildung in KBT zu ermöglichen.
Die KBT ist eine psychotherapeutische Methode. Daraus ergeben sich folgende Anforderungen an die AusbildungskandidatInnen:
Die Stundenberechnung:
Gruppe Selbsterfahrung………………..60 min.
Theorie....................................................... 45 min.
Einzelstunden........................................... 50 min.
1. Voraussetzungen der Zulassung zur Ausbildung
1.1. Erfolgreicher Abschluss des psychotherapeutischen Propädeutikums, Vollendung des 24. Lebensjahres und Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen für das psychotherapeutische Fachspezifikum.
1.2. Selbsterfahrung in einer anderen, vom Psychotherapiebeirat und ÖAKBT anerkannten, psychotherapeutischen Methode
in einer Gruppe oder
einzeln.
Die Therapeuten müssen von ihren Fachverbänden zugelassen sein. ............50
Stunden
1.3. Persönliche Erfahrung in der KBT. ............................................................................25 Stunden
(davon 15 Stunden Zulassungsseminar) Die TherapeutInnen müssen KBT-ZertifikatsinhaberInnen sein.
1.4. Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft im ÖAKBT unter Vorlage zweier Referenzen von ordentlichen Mitgliedern oder zweier positiver Auswahlgespräche.
1.5. 2 Auswahlgespräche des ÖAKBT frühestens nach der Teilnahme an mindestens der Hälfte der vorgeschriebenen Stunden aus 1.2. und 1.3. bei 2 Lehrtherapeuten
2. ZULASSUNGSVERFAHREN
2.1. Der Antrag auf Zulassung zur KBT-Ausbildung ist mit den nötigen Unterlagen (Nachweis. 1.1. - 1.5., Propädeutikum, Anmeldung beim Ministerium) und einem ausführlichen Lebenslauf an den ÖAKBT-Vorstand zu richten.
2.2. Die endgültige Entscheidung für die Teilnahme an einer Ausbildungsgruppe erfolgt bei einem Zulassungsseminar (inkl. Vorgespräch), das mit den für die Ausbildung zugelassenen TeilnehmerInnen einer konkret ausgeschriebenen Gruppe mit den dafür vorgesehenen AusbilderInnen stattfindet.
3. ABLAUF DER AUSBILDUNG
3.1 Selbsterfahrung in der KBT
3.1.1 Gruppentherapie........................................................................ gesamt 225 Stunden
150 Stunden: Geschlossene Gruppe
75 Stunden: Fortsetzung der Gruppe mit neuen
GruppenleiterInnen
3.1.2 Einzeltherapie
3.1.2.1 KBT- Lehrtherapie..................................................................... mind. 150 Stunden
oder - nach Rücksprache mit der Ausbildungskommission
3.1.2.2 Tiefenpsychologisch orientierte Einzeltherapie:............... mind. 100 Stunden
und KBT- Einzellehrtherapie .................................................. mind. 70 Stunden
3.2 Erwerb theoretischer Kenntnisse............................................. 350 Stunden
3.2.1 Theorie der Persönlichkeit...................................................................... 100 Stunden
3.2.1.1 Psychischer Bereich............................................................................... Summe 60
A: Der Körper als Ort des psychischen Geschehens.........................................15
B: Entwicklungspsychologie in verschiedenen theoretischen Systemen.......15
C: Entwicklung und Formen psychopathologischer Persönlichkeit.................15
D: Theorien der therapeutischen Beziehung in der KBT.....................................15
3.2.1.2 Somatischer Bereich............................................................................... Summe 40
A: KBT- spezifische Anatomie und Bewegungslehre..........................................20
B: Klinische Bilder psychotherapierelevanter Störungen...................................20
3.2.2 Methodik und Didaktik.............................................................................. 210 Stunden
3.2.2.1 Allgemeine Methodik und Didaktik....................................................... Summe 100
A: Erstgespräch und Diagnostik..........................................................................20
B: Indikation – Focus - Setting..............................................................................15
C: Materialien in der KBT.......................................................................................15
D: Handeln und Sprechen.....................................................................................20
E: Therapeutische Gesprächsführung...............................................................15
F:
Krisenintervention...............................................................................................15
3.2.2.2 Spezielle Methodik und Didaktik der Gruppentherapie.................... Summe 60
A: Basisseminar: Gruppen leiten – Theorien der Gruppe....................................15
B: Gruppenarbeit bei Patienten psychotischer Persönlichkeitsorganisation...15
C: Gruppenarbeit bei Patienten mit ichstrukturellen Schädigungen..................15
D: Gruppenarbeit
bei Patienten mit psychosomatischen Erkrankungen..........15
3.2.2.3 Spezielle Methodik und Didaktik der Einzeltherapie........................ Summe 50
A: Strukturierte Körperarbeit......................................................................................20
B: Einzelarbeit mit ichstrukturell schwer Erkrankten............................................15
C: Einzelarbeit mit ichstrukturell mittelschwer/ neurotisch Erkrankten.............15
3.2.3 Literaturstudium............................................................................................. 40 Stunden
3.3. Praktisches Arbeiten mit der KBT
3.3.1 Beobachtung.................................................................................................... 30 Stunden
3.3.2 Co-Therapie...................................................................................................... 60 Stunden
3.3.3
Ein Austausch der Stundenzahl
zwischen Beobachtung und Co-Therapie ist
in geringem Umfang möglich (NICHT Supervision!)
Für Nachbesprechungen für Beobachtung und Co-Therapie kann ein Honorar
äquivalent zu Supervisionsstunden verrechnet werden.
3.3.4 Praktikum......................................................................................................... 550 Stunden
Davon 150 Stunden klinisches Praktikum in einer facheinschlägigen Einrichtung
des Gesundheitswesens/ Klinik, vornehmlich nach dem Status „Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“ (PTH.i.A.u.S.)
3.3.5 Praktikumssupervision
KBT-spezifische Supervision des Praktikums 3.3.4................................... 30 Stunden
3.3.6 Selbstständige Arbeit................................................................................... 600 Stunden
davon Gruppenarbeit........................................................................... mind.100 Stunden
Voraussetzung zur Zulassung
zu eigenständiger psychotherapeutischer Arbeit unter Supervision:
„Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“:
Einzeltherapie:.............................................................................................. 30 Stunden
Gruppentherapie:..................................................................................... 150 Stunden
Praktikum:................................................................................................... 150 Stunden
Praktikumssupervision.............................................................................. 10 Stunden
Theorieseminare...................................................................................... 150 Stunden
Die Zulassung zum/r „Psychotherapeut/in in Ausbildung unter Supervision“ erfolgt durch die Ausbildungskommission.
3.3.7 Supervision zu 3.3.6........................................................................................ 120 Stunden
4. ABSCHLUSS DER AUSBILDUNG
4.1. Die/der KandidatIn stellt in einem Schreiben an den Vorstand den Antrag auf Ausbildungsabschluss und Anerkennung als "Therapeut für Konzentrative Bewegungstherapie". Nachweise über die KBT-Ausbildung werden beigefügt. Der Vorstand teilt der/dem KandidatIn mit, ob die Voraussetzungen für den Abschluss erfüllt sind.
4.2. Die schriftliche Abschlussarbeit lt. Ausbildungsordnung ist vorgelegt und positiv bewertet.
4.3. Praktische Prüfung
4.3.1. Der Ausbildungsabschluss kann als Einzelprüfung oder im Rahmen eines Abschlussseminars erfolgen.
4.3.2. Die/der Kandidat/in arbeitet in Beisein der PrüferInnen mit einer Gruppe. Anschließend findet ein Gespräch zur Theorie und Praxis des Ablaufes statt.
4.3.3. Die/der Kandidat/in nimmt an einem Kolloquium teil, das sich mit den vorgelegten Protokollen sowie mit Fragen zur Theorie und Praxis der KBT befasst.
4.3.4. Mit Abschluss der Ausbildung erhält die/der Kandidat/in das Zertifikat des ÖAKBT und die Berechtigung zur Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums. Zudem besteht die Möglichkeit den akademischen Grad „Master of Science für Psychotherapie“ beziehungsweise „Akademische/r Psychotherapeut/in“ zu erlangen.
5. Ausscheiden aus der Ausbildung
Fragen zur Beendigung der Ausbildung werden bei kontroversen Standpunkten in einem Schiedsgericht bestehend aus einer vom Kandidaten benannten Vertrauensperson, einem Lehrbeauftragten und einem Vorstandsmitglied besprochen. Die Entscheidung liegt beim Vorstand.
Mögliche Ausscheidungsgründe: kriminelles Verhalten im Sinne des Strafgesetzbuches, schwere Verstöße gegen die psychotherapeutische Ethik, psychische Erkrankung von hohem Schweregrad, vereinsschädigendes Verhalten.
Die KBT wurde mit Bescheid des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen gemäß § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 7 Abs. 4 des BGBL. Nr. 361/1990 als psychotherapeutische Ausbildungseinrichtung für die methodenspezifische Ausrichtung Konzentrative Bewegungstherapie vom 3.4.2001, (GZ: 22.500/40-VIII/D14/01) anerkannt. All jene, die das Fachspezifikum des ÖAKBT absolvieren und vom ÖAKBT graduiert werden, können beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend die Eintragung in die Psychotherapeutenliste beantragen.
7. Kosten und Dauer der Ausbildung
Die Gesamtkosten betragen zurzeit mind. € 28.600,-- (exklusive Raummiete, Fahrt, Unterkunft , Verpflegung und Prüfungsgebühren).
Die Dauer der Ausbildung beträgt mind. 5 Jahre.
Einzelstunden: € 65,--
Gruppenstunden: € 20,-- / € 15,-- (2 GruppenleiterInnen/1 GruppenleiterIn)
Eine Liste von LehrtherapeutInnen und Termine für Ausbildungsgruppen können beim Sekretariat des ÖAKBT angefordert oder auf der Homepage eingesehen werden: www.kbt.at, Email: info@kbt.at.
Fassung vom 01.06.2008